AfA bei vermieteten Immobilien — so funktioniert die Abschreibung
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist einer der wichtigsten Steuervorteile bei vermieteten Immobilien. Du kannst den Wertverlust des Gebäudes steuerlich geltend machen.
AfA-Sätze nach Baujahr
- ●Baujahr ab 2024: 3,0 % (§ 7 Abs. 4 S.1 Nr.1 EStG)
- ●Baujahr 1925–2023: 2,0 % (§ 7 Abs. 4 S.1 Nr.2a EStG)
- ●Baujahr vor 1925: 2,5 % (§ 7 Abs. 4 S.1 Nr.2b EStG)
Bemessungsgrundlage
Die AfA wird nur auf den Gebäudeanteil berechnet, nicht auf das Grundstück. Typisch sind 70–85 % Gebäudeanteil, je nach Lage und Grundstückswert.
AfA-Betrag = Kaufpreis × Gebäudeanteil × AfA-Satz
Steuerersparnis
Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab:
Steuerersparnis = AfA-Betrag × Grenzsteuersatz
Beispiel: Kaufpreis 250.000 €, 80 % Gebäudeanteil, Baujahr 1990, Grenzsteuersatz 35 %:
- ●AfA-Betrag: 250.000 × 0,80 × 0,02 = 4.000 €/Jahr
- ●Steuerersparnis: 4.000 × 0,35 = 1.400 €/Jahr
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