Kaufpreisaufteilung: Gebäudeanteil berechnen & AfA maximieren 2026
Die Kaufpreisaufteilung entscheidet darüber, wie viel du als Vermieter jährlich von der Steuer absetzen kannst. Das Finanzamt lässt nur den Gebäudeanteil des Kaufpreises abschreiben — nicht das Grundstück.
Was ist die Kaufpreisaufteilung?
Wenn du eine vermietete Immobilie kaufst, besteht der Kaufpreis aus zwei Teilen:
- ●Gebäudeanteil: Abschreibbar — hier greift die AfA (Absetzung für Abnutzung)
- ●Grundstücksanteil: Nicht abschreibbar — Grund und Boden unterliegen keiner Alterung
Die Kaufpreisaufteilung gibt an, wie viel Prozent des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt. Dieser Anteil ist die Bemessungsgrundlage für die jährliche Steuerabschreibung.
Beispiel: Kaufpreis 300.000 €, Gebäudeanteil 75 %
- ●AfA-Basis: 225.000 €
- ●Jährliche AfA (2 %): 4.500 €
- ●Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz: 1.890 € pro Jahr
Welche Methode erkennt das Finanzamt an?
Die von der Finanzverwaltung anerkannte Methode ist das BMF-Sachwertverfahren (Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums). Grundlage sind:
1. NHK 2010 (Normalherstellungskosten): Baujahr-abhängige Baukostenkennwerte
2. Baupreisindex (BPI): Aktualisierung auf heutige Baukosten
3. Alterswertminderung (AWM): Berücksichtigt die Restnutzungsdauer
4. Bodenrichtwert (BORIS): Amtlicher Wert für den Grundstücksanteil
Das Ergebnis: ein objektiver Sachwert für Gebäude und Grundstück — aus deren Verhältnis ergibt sich der Gebäudeanteil.
Schritt-für-Schritt: Gebäudeanteil berechnen
Schritt 1: Daten sammeln
- ●Kaufpreis und Wohnfläche aus dem Kaufvertrag
- ●Baujahr aus dem Grundbuchauszug oder Exposé
- ●Bodenrichtwert: kostenlos über BORIS (Bodenrichtwertinformationssystem) deines Bundeslandes
- ●PLZ für den Bodenrichtwert-Link
Schritt 2: Gebäude-Sachwert ermitteln
Das BMF-Verfahren berechnet den aktuellen Sachwert des Gebäudes:
- ●NHK-Basiskennwert nach Baujahr (E2 für <1995, E3 für 1995–2004, E4 für ≥2005)
- ●× BGF/WF-Faktor (1,90 bei ETW/WE, 2,04 bei EFH)
- ●× Außenanlagen-Zuschlag (3 %)
- ●× Baupreisindex (2025: 189,1)
- ●× Alterswertminderung (RND / GND, mindestens 30 %)
Schritt 3: Bodenwert ermitteln
Anteilige Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Bodenwert
Bei Wohnungseigentum (ETW): Gesamtfläche × Miteigentumsanteil (MEA) × Bodenrichtwert
Schritt 4: Aufteilung
Gebäudeanteil = Gebäude-Sachwert / (Gebäude-Sachwert + Bodenwert) × 100
Typische Gebäudeanteile nach Lage
| Lage | Bodenrichtwert | Gebäudeanteil (typisch) |
|---|---|---|
| Metropole (München, Berlin) | > 1.500 €/m² | 55–70 % |
| Großstadt (200k+ Einw.) | 500–1.500 €/m² | 70–80 % |
| Mittelstadt (50–200k Einw.) | 200–500 €/m² | 77–85 % |
| Kleinstadt | 100–200 €/m² | 83–88 % |
| Ländlich | < 100 €/m² | 87–92 % |
Je teurer das Grundstück, desto niedriger der Gebäudeanteil — und desto geringer die AfA-Basis.
AfA-Sätze und Steuerersparnis
Seit 2024 gelten folgende AfA-Sätze (§ 7 Abs. 4 EStG):
| Baujahr | AfA-Satz | AfA bei 200.000 € Basis |
|---|---|---|
| Ab 2024 | 3,0 % | 6.000 €/Jahr |
| 1925–2023 | 2,0 % | 4.000 €/Jahr |
| Vor 1925 | 2,5 % | 5.000 €/Jahr |
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart man mit 4.000 € AfA jährlich 1.680 € Steuern — über 30 Jahre Haltedauer sind das 50.400 €.
Häufige Fehler bei der Kaufpreisaufteilung
Fehler 1: Aufteilung aus dem Kaufvertrag übernehmen
Manche Kaufverträge weisen eine Aufteilung aus — das Finanzamt prüft diese und weicht oft ab. Das BMF-Verfahren ist die verlässlichere Grundlage.
Fehler 2: Falschen Bodenrichtwert verwenden
Der Bodenrichtwert schwankt stark je nach Lage — auch innerhalb einer Stadt. Immer den tatsächlichen BORIS-Wert für die Mikroadresse nutzen.
Fehler 3: MEA vergessen bei ETW
Bei Eigentumswohnungen zählt nicht die Gesamtfläche des Grundstücks, sondern der anteilige Anteil laut Miteigentumsanteil (MEA) aus dem Grundbuch.
Fehler 4: Kürzere Nutzungsdauer ignorieren
Wer nachweist, dass das Gebäude eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer hat (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG), kann einen höheren AfA-Satz geltend machen. Ein Sachverständigengutachten zahlt sich bei teureren Objekten aus.
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